AGBAGB von NordKonzept - Computer Service in Heide!Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. NordKonzept – Oliver Carstensen ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. §1. Allgemeines und Sonstiges: 1.1. Die Dienstleistungen werden im wesentlichen im Bereich PC-Support und über das Medium Internet erbracht. Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die jeweilige Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit. 1.2. Der Kunde erkennt die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von NordKonzept durch Auftragserteilung bzw. Unterzeichnung des Auftrages an. 1.3. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienste von NordKonzept, die gegenüber dem Kunden erbracht werden, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von NordKonzept ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 1.4. Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, bedürfen Vertragsänderung und -ergänzungen der Schriftform. 1.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. 1.6. Der Vertrag wird mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch beide Vertragspartner wirksam. Dies kann persönlich, auf dem Postwege oder mittels Fax erfolgen. 1.7. Bezüglich Zahlung gelten die auf unserer Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen festgelegten Bedingungen. Unsere Rechnungen sind vom Tage der Rechnungsstellung an gerechnet und die Rechnung ist bar oder durch überweisung zu bezahlen. üblicherweise sind unsere Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. 1.8. Sollte der Kunde in Verzug geraten, so ist NordKonzept vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 16% p.a. und Mahnspesen in der Höhe von € 5.- je Mahnung, sowie sämtliche anderen Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind, zu verrechnen. Darüber hinaus ist NordKonzept bei Verzug des Kunden berechtigt, die Bereitstellung und Ausführung aller Dienste nach vorheriger Nachfristsetzung von maximal 30 Tagen bis zur vollständigen Begleichung aller aushaftenden Beträge zu unterbrechen. §2. Leistungsumfang Webdesign: 2.1. NordKonzept erbringt gegenüber dem Kunden die jeweils vereinbarten Dienste und Leistungen. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein und der Rechnung. Nach vollständiger Bezahlung ist ein erstelltes Produkt, ein PC-Komplettsystem oder eine Webseite etwa, Eigentum des Kunden. 2.2. Bei Webdesign ist die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht im Leistungsumfang enthalten. NordKonzept erbringt jedoch diese Dienstleistung auf Wunsch und nach Absprache. 2.3. Bei Webseiten ist zur Nutzung der Internetdienstleistungen eine Domain erforderlich. Auf Wunsch des Kunden vermittelt und pflegt NordKonzept gegen Entgelt die Registrierung einer Domai n gemäß den jeweils dafür geltenden Richtlinien der jeweiligen Domain-Vergabestelle. NordKonzept übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder tatsächliche Zuteilung einer bestimmten Domain. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Registrierung und/oder der Verwendung seiner Domain zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, NordKonzept von allen Ansprüchen Dritter aufgrund oder im Zusammenhang mit der Registrierung und/oder Verwendung seiner Domain schad- und klaglos zu halten. §3. Vertragsdauer 3.1. Der Vertrag wird auf die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Dauer abgeschlossen, sofern der Vertrag Leistungen enthält, die regelmäßig erbracht werden oder regelmäßige Kosten verursachen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten frühestens aber nach Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestvertragsdauer, schriftlich gekündigt werden. Die bereits erbrachten Zahlungen einer laufenden Periode werden nicht erstattet. Eine Periode ist je nach Vertrag und Art der Leistung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Monatliche Zahlungen müssen 3-monatlich im Voraus gezahlt werden. 3.2. Im übrigen ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund, der NordKonzept zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Nachfristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in sonstiger Weise gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt oder in Folge von höherer Gewalt, Eingriffe Dritter oder Insolvenzgefahr des Kunden NordKonzept ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. §4. Lieferung und Lieferzeiten 4.1. Sofern und soweit NordKonzept – Oliver Carstensen die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung von NordKonzept – Oliver Carstensen unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch NordKonzept – Oliver Carstensen verschuldet. Wird - ohne Verschulden NordKonzept – Oliver Carstensen - nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist NordKonzept – Oliver Carstensen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 4.2. Die Einhaltung von Lieferfristen und- Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung an NordKonzept – Oliver Carstensen, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden von NordKonzept – Oliver Carstensen nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. 4.3. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.(2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei NordKonzept – Oliver Carstensen ein. Kommt NordKonzept – Oliver Carstensen mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen. Nach Ablauf einer bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist. §5. Rückgaberecht 5.1. Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Hiervon ausgeschlossen sind individuelle Anfertigungen nach Kundenwunsch, sofern diese keine Mängel enthalten. §6. Gefahrübergang 6.1. Die Gefahr geht mit Absendung oder Lieferung und Abgabe der Ware durch NordKonzept - Oliver Carstensen auf den Käufer über. §7. Preise, Preisänderungen 7.1. Die folgenden Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% ein. 7.2. Die Technikerstunde liegt pauschal bei 37,50 EUR, abgerechnet im 6-Minuten Takt á 3,75 EUR. 7.3. Für den Kunden fallen pauschale Anfahrtskosten von 5,80 EUR innerhalb Heide an. Anfahrtkosten zu anderen Orten können abweichen. 7.4. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als zwei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von NordKonzept – Oliver Carstensen; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. §8. Gewährleistung 8.1. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 24 (vierundzwanzig) Monaten seit Ablieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert. 8.2. Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von AGB §4 begrenzt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen. 8.3. Die Verpackung ist Bestandteil der Lieferung und muss bei Gewährleistungsansprüchen zusammen mit der reklamierten Ware übergeben werden. Ohne die Verpackung erlischt die Gewährleistungsfrist und -garantie. Die Verpackung ist deshalb zwingend erforderlich, weil NordKonzept - Oliver Carstensen sonst selbst die beanstandete Ware bei seinem Lieferanten nicht reklamieren kann. 8.4. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann NordKonzept - Oliver Carstensen eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit (siehe AGB §7) berechnet. 8.5. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware ,schriftlich unter Angabe der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§377,378 HGB bleiben unberührt. 8.6. Unterlässt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, NordKonzept – Oliver Carstensen zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. §9. Haftungsbegrenzung 9.1. NordKonzept – Oliver Carstensen haftet für Schäden wenn deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder - wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch NordKonzept – Oliver Carstensen oder deren Mitarbeiter handelt oder - wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder - wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. 9.2. Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte. 9.3. In jedem Fall ist NordKonzept – Oliver Carstensen für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, dass diese Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, den NordKonzept – Oliver Carstensen bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die NordKonzept – Oliver Carstensen gekannt hat oder hätten kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt. 9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von NordKonzept – Oliver Carstensen. 9.5. Soweit NordKonzept – Oliver Carstensen nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach §5 Abs.2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln. 9.6. Für Software und Daten wird keine Gewährleistung eingegangen. Vielmehr gilt hier kein Haftungsausschluss, da Daten auch durch Hardware- oder Bedienungsfehler des Kunden/Auftraggebers zerstört werden können. 9.7. Der Kunde/Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherung auch im Falle eines bestehenden Wartungsvertrages selbst verantwortlich. §10. Geheimhaltung, Datenschutz, Datenverarbeitung 10.1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass NordKonzept – Oliver Carstensen in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogenen Daten ihrer Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die Begründung und änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder ähnlicher Kunden benötigt. 10.2. Soweit sich NordKonzept – Oliver Carstensen Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist NordKonzept – Oliver Carstensen berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zulegen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. 10.3. NordKonzept – Oliver Carstensen steht dafür ein, dass alle Personen, die von NordKonzept – Oliver Carstensen mit der Abwicklung von Leistungen betraut werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. 10.4. Kundenspezifische Daten, die NordKonzept – Oliver Carstensen oder einem Ihrer Mitarbeiter bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben. §11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 11.1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen NordKonzept – Oliver Carstensen und Kunde gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen. 11.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Meldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 11.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Heide, den 01.05.2008 |

